Stromtarife setzen sich aus verschiedenen Kosten der Erzeugung und Verteilung von Strom zusammen.
Ein großer Anteil am Strompreis sind die Energieerzeugungskosten, d.h. die Anschaffungskosten und Betriebskosten der stromproduzierenden Anlage. Ferner fließen in den Stromtarif die Kosten des Energieträgers ein. Bei Windkraft ist der Energieträger z.B. kostenlos, allerdings sind die Anschaffungskosten höher als bei herkömmlichen stromproduzierenden Verbrennungsanlagen wie beispielsweise Kohlekraftwerke.
Ein geringer Teil kommt durch Leitungsverluste, die durch den Transport und auch die Speicherung von Strom entstehen zum Stromtarif hinzu.
Ein weiterer großer Anteil, der in die Berechnung des Stromtarifs einfließt, sind staatliche Abgaben wie z.B. Mehrwertsteuer, Kohlepfennig und EEG-Abgaben.
Letztenendes machen den konkreten Stromtarif Mengenrabatte oder Mindermengenzuschläge aus.
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