EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches die Einspeisevergütungen von elektrischen Strom für die nächsten 20 Jahre festschreibt. Dadurch soll die Nutzung von alternativen Energien zum Heizen und zum Stromerzeugen gefördert werden.
Unter alternative Energie fallen Energieträger, die nichtfossilen Ursprungs sind sowie kein CO2 oder zumindest klimaneutral erzeugen. Unter die alternativen Energieträger fallen alle von der Sonne abhängigen Energieformen wie Photovoltaikanlagen, Solar-Thermie-Anlagen, Windenergieanlagen, Wasserkraftanlagen (Wasserräder, Wasserturbinen), Biogasanlagen und Blockheizkraftwerke. Durch die Solarenergie regenerieren sich die meisten dieser Energieträger — bis auf die Erdwärme, die auch zu den alternativen Energieträgern zählt.
Biomasse, d.h. Pflanzen, darunter auch Pferdemist gehören ebenfalls zu den vom EEG geförderten Energieträgern.
Hier finden Sie Unternehmen, die sich mit der Nutzung von alternativen Energien befassen:
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